
Ein strahlend schönes Lachen wirkt nicht nur ästhetisch, es deutet auch auf eine solide Zahngesundheit hin. Aber auch wenn Sie ihre Zähne täglich pflegen – früher oder später wird der Besuch beim Zahnarzt unumgänglich. Spätestens bei leichten Zahnschmerzen zum Termin der Vorsorgeuntersuchung sitzen Sie mit einem etwas unguten Gefühl in der Magengegend im Wartezimmer. In der Regel wird ihr Zahnarzt es bei einer Untersuchung und der Entfernung von Zahnstein belassen. Allerdings kann es mitunter auch passieren, dass die vor einigen Tagen noch leichten Zahnschmerzen letztlich zu einer Zahnlücke führen – wenn sich beispielsweise die Zahnwurzel zu stark entzündet hat.
Und überall dort, wo ein Zahn fehlt, muss ihr Zahnarzt für Ersatz sorgen. Das Problem: Zahnersatz gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die regelmäßig für Verwirrung sorgen – durch die Zuzahlung zum Zahnersatz. Was erwartet Sie hier aber genau? Und auf welche Kosten müssen Sie sich als gesetzlich versicherter Patient beim Thema Zahnersatz einstellen?
Zahnersatz – der Befund bestimmt die Kosten
Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen nur Behandlungsleistungen, die medizinisch notwendig sind. Eine Tatsache, die auch für den Bereich Zahnersatz gilt. Im Vergleich zu anderen Leistungssegmenten gelten hier allerdings einige Besonderheiten. Grundsätzlich arbeiten die Krankenkassen beim Zahnersatz mit dem befundorientierten Festzuschusssystem. Dessen Kernelement ist die Zuordnung einer bestimmten Behandlung für jede erdenkliche Diagnose.
Anhand dieser Vorgehensweise kann die gesetzliche Krankenversicherung genau bestimmen, welche Kosten für ihre Behandlung anfallen bzw. was ihr Zahnersatz kosten darf. Denn die Krankenkassen übernehmen nicht die gesamte Behandlung, sondern 50 Prozent der Regelversorgung. Beispiel: Ihnen fehlt ein Backenzahn, der ersetzt werden muss. Die vorgesehene Behandlung kostet 350 Euro. Seitens der GKV werden also nur 175 Euro als Zuschuss übernommen.
Das Problem am befundorientierten Festzuschusssystem ist der Umstand, dass ein Mehraufwand hier nicht erfasst wird. Ist – wie etwa im Fall eines Backenzahns – keine Verblendung vorgesehen, müssen Sie für die entsprechende Leistung ihres Zahnarzts, die auf ihren Wunsch hin erbracht wurde, in die eigene Tasche greifen. Es kann daher passieren, dass ihr Zahnersatz von der Krankenkassen nicht zu 50 Prozent übernommen wird, sondern zu einem deutlich geringeren Anteil.
Wichtig: Jeder Zahnarzt erstellt vor dem Beginn der eigentlichen Behandlung einen sogenannten Heil – und Kostenplan. Dieser enthält eine genaue Aufschlüsselung darüber, was für ein Befund vorliegt, was davon für das Zuschusssystem relevant sind – und die geplanten Behandlungskosten. Der Kostenplan enthält aber nicht nur jene Kosten, die für das Zuschusssystem gelten, sondern auch Informationen für Sie als Patient in Bezug auf privatärztliche Leistungen.
Zahnersatz – Vorsorge hilft Kosten sparen
Zahnersatz kann teuer werden. Gerade, wenn mehrere Lücken geschlossen werden müssen, sind vierstellige Eurobeträge durchaus nicht unüblich. Entsprechend hoch fallen ihre Zuzahlungen aus, die bekanntlich bei 50 Prozent der Behandlungskosten für die Regelversorgung liegen. Allerdings gibt es einen Trick, wie sich zumindest ein Teil der Kosten sparen lässt. Die Bedingung: Sie haben in den letzten Jahren das Thema Vorsorge (entsprechende Untersuchung mindestens einmal pro Jahr) nicht schleifen lassen. Je gewissenhafter Patienten hier sind, umso günstiger kann der Zahnersatz werden.
Haben Sie in den letzten fünf Jahren alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen, steigt der Zuschuss um 20 Prozent. Bei zehn Jahren lückenlose Vorsorge wird es noch günstiger – die Krankenkasse übernimmt dann einen um 30 Prozent höheren Zuschuss. Einziger Wermutstropfen: Der Bonus orientiert sich am Festzuschuss, weshalb ihr Zahnersatz im günstigsten Fall „nur“ um 15 Prozent günstiger wird.
Wichtig: Immer wieder sind Verbraucher der Ansicht, dass die Krankenkassen höherwertige Behandlungen nicht bezahlen. Diese Haltung entspricht nicht unbedingt der Praxis. Liegt die Notwendigkeit zur Behandlung vor, leistet die GKV ihren Beitrag – aber immer nur gemessen an der Regelversorgung.
Steuern sparen dank Zahnersatz
Gesunde Zähne kosten Geld. Und neue Zähne werden noch viel teurer. Mitunter ist der Zahnersatz so teuer, dass er zu einer ernsten finanziellen Belastung wird. Dies gilt besonders für Haushalte mit niedrigen Einkommen. Die gesetzliche Krankenversicherung hat genau für diesen Fall eine Härtefallregelung geschaffen. Unterschreitet das Einkommen gewisse Grenzbeträge, wird ein doppelter Festzuschuss gewährt. Als Grenzen gelten für:
- Alleinstehende – 1.078 Euro
- Lebenspartner – 1.482,25 Euro
- jede weitere Person im Haushalt – 269,50 Euro.
Tipp: Die Krankenkassen bieten im Einzelfall (bei geringfügig höheren Einkommen) einen gleitenden Härtefall mit erhöhtem Zuschuss an.
Darüber hinaus können Sie die Kosten für ihren Zahnersatz aber noch an ganz anderer Stelle unterbringen. Denn der Gesetzgeber hat im Einkommenssteuergesetz (EStG) die Möglichkeit geschaffen, Behandlungskosten steuermindernd geltend zu machen. Nach § 33 EStG gelten diese als außergewöhnlich Belastung, wenn sie – gemessen am Einkommen und der Familiengröße – einen gewissen Prozentsatz erreichen.
Singles | Familien mit: | |||
1 Kind | 2 Kindern | mehr als 3 Kindern | ||
bis 15.340 Euro | 5 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent | 1 Prozent |
bis 51.130 Euro | 6 Prozent | 5 Prozent | 3 Prozent | 1 Prozent |
mehr als 51.130 Euro | 7 Prozent | 6 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent |