Gesetzlich Versicherte empfinden die Leistungen ihrer Krankenkassen im Alltag immer wieder als lückenhaft. Genährt wird diese Ansicht unter anderem durch die Tatsache, dass Privatversicherte im Wartezimmer – auch wenn dies regelmäßig bestritten wird – häufiger nicht ganz so lange warten müssen. Und auch die Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel tragen zum Bild vom eingeschränkten Schutz im Krankheitsfall bei. Als Kassenpatient müssen Sie sich mit dieser Situation aber schon lange nicht mehr abfinden – Sie können sich quasi durch die Hintertür zum Privatpatienten machen.
Hintergrund: Neben den gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Mitgliedern spezielle Wahltarife anbieten können, haben die privaten Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit gesetzlich Versicherte als Zielgruppe entdeckt – für Krankenzusatzversicherungen. Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich hier um Versicherungen, die ergänzend zu einer bestehenden Krankenvollversicherung abgeschlossen werden können (Wichtig: Krankenzusatzversicherungen werden weder der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V noch der Versicherungspflicht nach § 193 VVG gerecht).
Der Vorteil: Da Sie als Mitglied ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bereits den medizinisch notwendigen Grundschutz in Anspruch nehmen können, sind die Prämien der Krankenzusatzversicherungen im Vergleich zur Vollversicherung deutlich niedriger.
Krankenzusatzversicherungen – welche gibt es?
Der Begriff Krankenzusatzversicherung ist auf den ersten Blick nicht ganz eindeutig. Legt er doch nahe, dass ein Tarif abgeschlossen wird, der alle wesentlichen Leistungsbausteine enthält. In der Praxis sieht die Situation für Sie allerdings etwas anders aus. Hintergrund: Seitens der Versicherer wurde der Bereich der Krankenzusatzversicherungen in die einzelnen Leistungsbausteine aufgespalten.
Wollen Sie sich beispielsweise beim Zahnarzt und in Krankenhäusern wie ein Privatpatient fühlen, sind in der Regel zwei Versicherungsverträge abzuschließen. Ein Umstand, der Ihnen als Patient zwar die Möglichkeit zur freien Gestaltung des Versicherungsschutzes bietet. Allerdings wird der Markt so unübersichtlich und die Entscheidung für eine optimale Absicherung dauert länger. Welche Leistungsbereiche werden von den Krankenzusatzversicherungen konkret erfasst?
Generell werden im Bereich der Krankenzusatzversicherung:
- ambulante Zusatzversicherungen
- stationäre Zusatzversicherungen
- Zahnzusatzversicherungen
- Tagegeldversicherungen und
- Kombi-Tarife
voneinander getrennt. Das konkrete Unterscheidungsmerkmal sind die versicherten Leistungen. So umfasst eine stationäre Krankenzusatzversicherung zum Beispiel Leistungen wie die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer, eine Behandlung durch den Chefarzt, die freie Klinikwahl oder ein Rooming-In. Bei den ambulanten Zusatzversicherungen sehen die Leistungen wieder anders aus – hier ist in der Regel eine Abrechnung auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die Erstattung verordneter Arzneimittel oder die Psychotherapie versichert.
Leistungsbereich | Leistungsbeispiele |
---|---|
ambulante Zusatzversicherung | privatärztliche Behandlung nach GOÄ Erstattung Arznei-, Heil- und Verbandsmittel Apparatemedizin Krankentransport u. U. Heilpraktiker Vorsorge |
stationäre Zusatzversicherung | 1- oder 2-Bettzimmer Chefarztbehandlung privatärztliche Behandlung ambulante OPs Fahrtkosten Nachbehandlungen usw. |
Zahnzusatzversicherung | Erstattung für Zahnersatz Erstattung für Implantate Erstattung in der Regelversorgung Kieferorthopädie Zahnprophylaxe Zahnbehandlung privatärztliche Behandlung nach GOZ |
Tagegelder | Krankenhaustagegeld Krankentagegeld |
Und wie sieht die Situation beim Zahnarztbesuch aus? Hier kann die Zahnzusatzversicherung besonders gute Dienste leisten, wenn der Zahnersatz zu einem hohen Anteil vom Versicherer übernommen wird oder ihre Implantate die Haushaltskasse nicht mehr ganz so dramatisch belasten.
Krankenzusatzversicherung: Worauf müssen Sie achten?
Grundsätzlich klingen die Leistungen der Zusatzversicherungen verlockend. Allerdings müssen Sie sich als Versicherungsnehmer im Klaren darüber sein, was ihre Unterschrift bedeutet. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung gelten für die privaten Kassen gänzlich andere Regeln. So bemisst sich der Beitrag, den Sie für eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen zahlen, immer an den versicherten Leistungen, ihrem Eintrittsalter und dem Gesundheitsrisiko, das von Ihnen ausgeht.
Daher sind im Antragsformular fast immer Fragen zu ihrem Gesundheitszustand enthalten – etwa zu vorliegenden Erkrankungen, ob Sie sich in zahnärztlicher Behandlung befinden oder wie lange der letzte stationäre Aufenthalt zurücklag. Der Zeitraum, den die Fragen abdecken, kann durchaus bei mehr als fünf Jahren liegen. Und jeder Fehler, der Ihnen als Versicherter hier unterläuft, hat Folgen. Es kann dann passieren, dass der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend macht, vom Vertrag zurücktritt – und Sie auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.
Darüber hinaus muss ein weiterer Punkt klar sein – die Krankenzusatzversicherungen machen häufig die Mitgliedschaft in der GKV zur Bedingung. In einigen Fällen sind sogar deren Leistungen eine Voraussetzung, um überhaupt mit einem Leistungsantrag erfolgreich an den Versicherer herantreten zu können. Fakt ist: Bevor Sie einfach die Krankenzusatzversicherung abschließen, müssen Sie das Kleingedruckte lesen und sollten auch einen Blick auf die Konkurrenz werfen. Denn mitunter ist hier bei ähnlichen Leistungen ein niedrigerer Beitrag zu holen.
Zusatzversicherung – Dos & Dont´s
Die Zahl der in privaten Krankenzusatzversicherungen versicherten Verbraucher geht in die Millionen. Und auch wenn Ihnen niedrige Monatsprämien für einige Leistungsbausteine im ersten Moment als keine große Belastung erscheinen, dürfen Sie sich ruhig fragen, ob jede Krankenzusatzversicherung wirklich notwendig ist. Verbraucherexperten sehen speziell Bereiche wie Krankenhaustagegelder oder eine Absicherung von Brillen als eher unnötig an. Ambulante und stationäre Tarife können dagegen für diverse Zielgruppen sinnvoll sein.
Die Zahnzusatzversicherung, Tarife für den Auslandskrankenschutz und eine private Vorsorge im Rahmen der Pflegeversicherung machen dagegen auch in den Augen der Verbraucherschützer oft Sinn. Letztlich kommt es auf ihren Bedarf an. Sind Sie beispielsweise als Selbständiger ein freiwilliges Mitglied der GKV, ist nicht nur der Gedanke an die Zahngesundheit sinnvoll – auch das Krankentagegeld spielt hier eine Rolle.
Tipp: Achten Sie gerade bei Kombitarifen sehr genau auf die enthaltenen Leistungen. Nicht selten sind Bausteine enthalten, die für ihre Situation von untergeordneter Bedeutung sind oder die Sie gar nicht absichern müssen – durch den Pakettarif aber teuer mitbezahlen.