Bisher gab es keine überzeugenden Begründungen für die Impfpflicht. So scheint es, als ob es sich hierbei um politischen Aktionismus handelt, der seine Ursache in einer aufgeladenen Stimmung hatte.

Ärzt:innen, Pflegekräfte und sämtliche Mitarbeiter:innen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind, werden dazu gezwungen, sich gegen Corona impfen zu lassen, auch wenn sie das nicht wollen. Das verlangt der Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes. So soll verhindert werden, dass sich Patient:innen beim Personal anstecken.
Doch die Impfpflicht, welche ihre Geltungsdauer Ende des Jahres verliert, soll 2023 nicht mehr verlängert werden. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor einigen Tagen mit.
Als Begründung gab der Parlamentarier an, dass die jetzt dominierende Virus-Variante BQ1.1 die Übertragung auch durch eine Corona-Impfung nicht verhindern würde. Das soll allerdings auch schon bei der bisherigen Covid-Varianten wie Omikron nicht anders gewesen sein.
So war den Mediziner:innen bereits beim Inkrafttreten der Impfpflicht am 15. März 2022 längst bekannt, dass die Impfung nur dem Eigenschutz dient und nicht dem Fremdschutz. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine einzige Studie, die nachweisen konnte, dass ungeimpfte Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen mehr Patient:innen mit Corona infizieren würden, als die geimpften Angestellten.
Das wurde auch von Robert-Koch-Institut in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages am 27. April 2022 bestätigt. Ebenfalls konnte das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesbehörde für Impfstoffe bis heute nicht nachweisen, dass die Corona-Impfung die Verbreitung von Covid-19 verhindern würde.