Dienstag, März 19, 2024

Gesetzliche Krankenversicherung Ratgeber

Gesetzliche Krankenversicherung – Tipps und Infos zu Krankenkassen

Gesund und fit bleiben – für diesen Anspruch unternehmen wir Tag für Tag große Anstrengungen. Allerdings sind selbst regelmäßiger Sport und eine gesunde Ernährung keine Garantie dafür, dass es uns nicht doch einmal zum Arzt verschlägt. Und Krankheiten können teuer sein. Glücklicherweise hat sich in Deutschland ein umfassendes System der Krankheitskostenvorsorge etabliert. Eine der beiden Säulen ist die gesetzliche Krankenversicherung. Letztere erfasst mit rund 90 Prozent der Bevölkerung rund 70 Millionen Menschen.

Eine Versicherung für viele – die GKV

[toc]

Ihre Wurzeln hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den Sozialgesetzen des 19. Jahrhunderts. Ursprünglich auf einen engen Personenkreis begrenzt, hat sich der Geltungsbereich mit den Jahren zunehmend erweitert. Dass die GKV heute eine so überragende Stellung einnimmt, hat sie vor allem den gesetzlichen Regelungen zu verdanken. Einerseits legt das 5. Sozialgesetzbuch fest, dass Sie als Arbeitnehmer (mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze), Student oder ALG-I-Bezieher in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind. Und auf der anderen Seite gilt seit 2009 für alle Bevölkerungsschichten (auch versicherungsfreie Personengruppen) eine Versicherungspflicht.

Wer muss sich gesetzlich versichern?

Krankenkasse
CC0

Grundsätzlich sind in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Auszubildende
  • Bezieher von ALG I sowie ALG II
  • Künstler und Publizisten
  • Landwirte
  • Studenten usw.

nach § 5 SGB V versicherungspflichtig. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So gelten neben Selbständigen und Freiberuflern auch Arbeitnehmer/Angestellte mit Einkommen oberhalb der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze; Stand 2013: 52.200 Euro p. a.) als versicherungsfrei. Und auch als Student oder während einer geringfügigen Beschäftigung müssen Sie sich nicht gesetzlich versichern, sondern können sich unter Umständen für die private Krankenversicherung entscheiden.

Tipp: Wer vor dem Hintergrund des 5. Sozialgesetzbuches als versicherungsfrei gilt, muss sich nicht zwingend privat versichern. Es besteht nach § 9 SGB V die Möglichkeit zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Leistungen der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen als Mitglied einen umfassenden Versicherungsschutz, der nicht nur auf den Besuch beim Hausarzt beschränkt ist. Vielmehr deckt die GKV die ganze Palette der medizinischen Fürsorge ab – und erstreckt sich von der Allgemeinmedizin über Fach- und Zahnärzte bis hin zur Vorsorge und Rehabilitation. Das Besondere: Die Kosten für eine Behandlung müssen Sie gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern nicht aus eigener Tasche vorstrecken, die GKV beruht weitgehend auf dem Sachleistungsprinzip.

Sie als Patient können bei Beschwerden einfach ihren Arzt aufsuchen und lassen sich behandeln. Die Abrechnung wickeln die Leistungserbringer und Krankenkassen miteinander ab. Allerdings gibt es einige Situationen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung vom Sachleistungsprinzip abweicht. Ein Beispiel wäre das Krankengeld. Letzteres wird als Entgeltersatzleistung gezahlt – und zwar wegen einer Krankheit für maximal 78 Wochen (in Höhe von 70 Prozent des Arbeitsentgelts jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts). Da jedoch die Entgeltfortzahlung ihres Arbeitgebers auf das Krankengeld angerechnet wird, liegt die Bezugsdauer i. d. R. bei 72 Wochen. Beispiel Nr. 2 wäre der Zahnersatz – hier finanziert die gesetzliche Krankenversicherung einen befundorientierten Zuschuss zu ihren Behandlungskosten.

Übrigens: Immer wieder wird die PKV als leistungsfähigere Krankenversicherung angesehen. In der Praxis muss diese Haltung allerdings kritisch betrachtet werden. Beispielsweise kennen private Krankenversicherer keine Familienversicherung, die für Sie als Familie in der GKV selbstverständlich ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung und ihr Beitrag

Gesundheit kostet Geld. Eine Tatsache, welche die GKV deutlich zu spüren bekommt. Allein im Jahr 2011 haben die Leistungsausgaben der Krankenkassen die Marke von 170 Mrd. Euro nur knapp verfehlt. Wie finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich? Wesentliches Finanzierungsinstrument sind die Beiträge der Versicherten – die auch von Ihnen gezahlt werden. Basis der Beitragsberechnung ist dabei das Einkommen der Mitglieder, auf das ein allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent zur Anwendung kommt.

Diesen tragen Sie als Arbeitnehmer aber nicht allein, sondern teilen sich die Prämie mit ihrem Arbeitgeber. Dieser übernimmt 7,3 Prozent, auf Sie entfallen 8,2 Prozent. Allerdings werden in der GKV die Einkommen nicht unbegrenzt belastet – sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2013: 47.250 Euro). Darüber hinaus wird der GKV-Beitrag gedeckelt. Pech haben Sie übrigens als Selbständiger oder Freiberufler. Ohne Arbeitgeber müssen Sie die Prämie für eine Absicherung in der GKV allein schultern.

Haben Sie Interesse an weiteren Informationen und Fakten rund um die Krankenversicherung? Dann schauen Sie einfach regelmäßig vorbei – unsere Inhalte rund um spannende und interessante Themen zur Krankenversicherung werden ständig erweitert.